Zugangsvoraussetzungen
Für die Zulassung zur staatlichen Prüfung zum*r Psychologischen Psychotherapeut*in werden beim Landesprüfungsamt in Hamburg vorausgesetzt:
- Universitäts-Abschluss des
Studiums Psychologie
(Diplom-Psychologe/in oder M.Sc. Psychologie, anteilig mit Klinischer Psychologie). - Bei ausländischen Abschlüssen ist die Anerkennung durch das Landesprüfungsamt entscheidend.
Detaillierte
Hinweise des Landesprüfungsamtes der Behörde für Gesundheit und
Verbraucherschutz Hamburg finden Sie unter
https://www.hamburg.de/bgv/downloads/124072/downloads-psychotherapie/
Wir erwarten
- Motivation und Engagement
- Freude an der Arbeit in einem multiprofessionellem Team
- Flexibilität und Belastbarkeit im klinischen und ambulanten Setting
- Interesse und Begeisterung an der therapeutischen Arbeit
- Lernbereitschaft und Offenheit für neue Ideen und Konzepte