Ist der Abschluss staatlich anerkannt?
Unsere Verhaltenstherapie Falkenried – Integrierte Psychotherapieausbildung (VTF-IP) ist ein staatlich anerkanntes Ausbildungsinstitut. Am Ende der Ausbildung legen Sie die staatliche Prüfung zum*r Psychologischen Psychotherapeut*in ab. Haben Sie die Prüfung bestanden, kann der Antrag auf Approbation gestellt werden, also die staatliche Zulassung für Ihre Berufsausübung zum*r Psychologischen Psychotherapeut*in.
Welche Ausbildungsinhalte werden vermittelt?
Inhaltlich orientiert sich unser Ausbildungskonzept an den aktuellen Erkenntnissen der Versorgungsforschung und an den Vorgaben des GBA zur Änderung der Psychotherapie-Richtlinien. Die Ausbildung beinhaltet gemäß PsychThG und PsychThG-APrV
- 600 Stunden Theoretische Ausbildung
- 120 Stunden Selbsterfahrung in der Gruppe
- 600 Stunden Praktische Tätigkeit 2 in unseren Ambulanzen
- 1200 Stunden Praktische Tätigkeit 1 in Teilen in unserer psychiatrischen Tagesklinik und in weiteren Einrichtungen, mit denen wir Kooperationsverträge vereinbart haben
- mind. 600 Behandlungsstunden in unserer Ausbildungsambulanz
- 150 Stunden Supervision
- integriert Fachkundenachweis Gruppentherapie
- zusätzlich hat jede*r Ausbildungskandidat*in zu erbringen:
930 Stunden „Freie Spitze“ wie Vor- und Nachbereitung Therapiesitzungen, Praktische Übungen wie Testverfahren, Literaturstudium, Teilnahme an Vorträgen und Fortbildungsveranstaltungen
Wir vermitteln Theorie mithilfe moderner Lehrmethoden. Diese enthalten einen hohen Anteil an praktischen Übungen und bereiten von Beginn an direkt auf die Abschlussprüfungen vor.
Die VTF-IP nimmt die aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen an. Dafür setzen wir unter anderem einen Ausbildungsschwerpunkt auf den Bereich kultursensible Therapie.
Wie lange dauert die Ausbildung?
Die Ausbildungsdauer ist eine Vollzeitausbildung und dauert drei Jahre.
Wann beginnt die Ausbildung?
Unser Ausbildungsgang startet jedes Jahr zum 01.10.
Außerdem bieten wir einen flexiblen Einstieg in laufende Kohorten und Quereinstieg, z. B. bei Wohnortwechsel.
Gibt es eine Bewerbungsfrist?
Da wir flexible Einstiege bieten, können Sie sich laufend bewerben.
Bietet das VTF-IP auch die Ausbildung zum*r Kinder- und Jugendtherapeut*in an?
Nein.
Kann man die beiden Ausbildungen in Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie und Psychologischer Psychotherapie gleichzeitig absolvieren?
Nein. Absolventen der Ausbildung in Psychologischer Psychotherapie können nach der Approbation in einem verkürzten Kurs die Approbation zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in erhalten.
Wie finanziert sich die Ausbildung?
Unser Finanzierungsmodell ist einzigartig. In den meisten Ausbildungsinstituten fallen die Ausbildungskosten zu Beginn und während der Ausbildung an. Zu einem Zeitpunkt, an dem es oft schwierig ist, die Ausbildungsgebühren zu bezahlen. Daher ist für viele Teilnehmer*innen ein zusätzlicher Job neben der anspruchsvollen Ausbildung oft unumgänglich. Wir bieten mit dem Finanzierungskonzept der VTF-IP eine Änderung dieser Misere durch folgende Neuerungen:
Ausbildungskosten:
Die gesamten Kosten (u. a. für die
theoretische Ausbildung, die Selbsterfahrung und Supervision) werden
bis zum Ende der Ausbildung gestundet. Es fallen somit während der
gesamten Ausbildung keine Ausbildungsgebühren an.
Anstellung
während der Ausbildung:
Die
Verhaltenstherapie Falkenried MVZ GmbH stellt die
Ausbildungskandidat*innen für den Zeitraum der Ausbildung an:
1 Stufe: (1.-18. Monat) | 667,- € brutto* plus Darlehen 500,- € monatlich* => mind. 1.000,- € netto monatlich zur Sicherung des Lebensunterhalts *aktueller Stand, Änderung folgt gemäß Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung |
2 Stufe: (19.-36. Monat) | 2.900,- € brutto* bei 40 h/ Woche (angepasst nach Wochenarbeitszeit) * aktueller Stand |
Soziale Absicherung während der Anstellung:
Es gelten alle Vorteile einer Festanstellung wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und bezahlter Urlaub (gesetzliche Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung).
Nach erfolgter Approbation:
Als frisch approbierte*r Psychologische*r Psychotherapeut*in haben Sie nun die Wahl. Sie können die bisher gestundeten Kosten und das Darlehen monatlich zurückzahlen oder bei entsprechender Joboption sich für eine Anstellung bei der Verhaltenstherapie Falkenried entscheiden. In diesem Fall erhalten Sie zu Ihrem Gehalt eine Sondervergütung zur Rückzahlung der Ausbildungskosten und des Darlehens.
Nach einigen Jahren Tätigkeit als approbierte*r Psychotherapeut*in in der Verhaltenstherapie Falkenried hätten Sie eine kostenlose Ausbildung und Unterstützung zum Lebensunterhalt erhalten.
Was bedeutet ein Quereinstieg in die laufende Ausbildung?
Wir bieten Psycholog*innen in Ausbildung (zweiter Ausbildungsabschnitt Verhaltenstherapie), z. B. bei Wohnortwechsel oder Fortführung der Ausbildung nach Elternzeit, die Möglichkeit des Quereinstiegs mit folgendem Rahmen:
- Ausbildungstherapien,
- Supervision,
- Theorie zur Prüfungsvorbereitung,
- mit Festanstellung (35 h/Woche oder anteilig)
- und den Vorteilen aller Sozialleistungen wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und bezahlter Urlaub (gesetzliche Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung)
Kann man von einem anderen Institut zum VTF-IP wechseln?
Wir bieten einen flexiblen Einstieg in laufende Kohorten (Wechsel in der ersten Ausbildungshälfte) oder Quereinstieg (Psycholog*innen in Ausbildung zweiter Ausbildungsabschnitt Verhaltenstherapie), z. B. bei Wohnortwechsel oder Fortführung der Ausbildung nach Elternzeit. Bitte sprechen Sie uns an, damit wir mit Ihnen Ihren individuellen Einstieg und Fortführung Ihrer Ausbildung planen können.
Kann man die Ausbildung unterbrechen?
Selbstverständlich ist eine Unterbrechung, beispielsweise aufgrund von Elternzeit, möglich.
Welche Zugangsvoraussetzungen bestehen für die Ausbildung zum*r Psychologischen Psychotherapeut*in?
Für die Zulassung zur staatlichen Prüfung für Psychologische Psychotherapeut*innen werden beim Landesprüfungsamt in Hamburg vorausgesetzt:
- Universitäts-Abschluss
des Studiums Psychologie
(Diplom-Psychologen oder M.Sc. Psychologie, anteilig mit Klinischer Psychologie). - Bei ausländischen Abschlüssen ist die Anerkennung durch das Landesprüfungsamt entscheidend.
Detaillierte Hinweise des Landesprüfungsamtes der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Hamburg finden Sie unter www.hamburg.de/bgv/downloads/124072/downloads-psychotherapie/
Gibt es Infoveranstaltungen zur Ausbildung in der VTF-IP?
Ja, unsere Infoveranstaltungen bieten Ihnen
- die ausführliche Vorstellung unserer Modellausbildung,
- Infos zum Ablauf, Finanzierung und Joboption,
- die Möglichkeit, uns Ihre Fragen zu stellen.
Aktuelle Termine finden Sie unter www.vtfip.de/infotermine-2
Wie bewerbe ich mich?
Wenn Sie sich für die Modellausbildung in der VTF-IP bewerben möchten, senden Sie uns bitte nachfolgend genannte Unterlagen per E-Mail an: bewerbung-vtfip@vt-falkenried.de
- Bewerbungs- und Motivationsbogen
- Lebenslauf
- Lichtbild (jpg-Datei)
- Urkunde und Zeugnis Ihres Studienabschlusses bzw. –abschlüsse (Diplom, Bachelor und Master).
Zum Zeitpunkt der Bewerbung ist das Vorliegen des Abschlusszeugnisses noch nicht zwingend erforderlich; in diesem Fall senden Sie uns bitte Ihre aktuelle Notenübersicht. - Zeugnisse über psychologische Praktika
- Zeugnisse über sonstige Ausbildungen, berufliche und andere Erfahrungen (FSJ, Ausland, Ausbildung, Jobs etc.)
- ggf. weitere Zertifikate
Kann ich mich auch ohne Abschlusszeugnis bewerben?
Zum Zeitpunkt der Bewerbung ist das Vorliegen des Abschlusszeugnisses noch nicht zwingend erforderlich; in diesem Fall senden Sie uns bitte Ihre aktuelle Notenübersicht.
Bis wann muss das Abschlusszeugnis vorliegen?
Das Abschlusszeugnis sollte spätestens zu Beginn der Ausbildung vorliegen, da die Ausbildung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen eine postgraduale Ausbildung ist.
Aus diesem Grunde werden Ausbildungsleistungen nur dann anerkannt, wenn sie nach dem Ausstellungsdatum der Diplomurkunde bzw. der Masterurkunde erbracht wurden.
Was passiert nach Eingang meiner Bewerbung?
Nach positiver Prüfung Ihrer Bewerbung geht es für Sie in einem zweistufigen Bewerbungsverfahren weiter:
- get to know-Meeting zusammen mit anderen Bewerber*innen und unserem Team,
- persönliches Bewerbungsgespräch
Was erwartet mich im persönlichen Bewerbungsgespräch?
Erst einmal können Sie Ihre persönlichen Fragen zu Ausbildungsinhalten, Anforderungen der Ausbildung und dem Finanzierungskonzept klären. Unsere Fragen zielen einerseits auf Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten, vor allem ist uns Ihre persönliche Motivation und Haltung für die Ausbildung zum*r Psychologischen Psychotherapeut*in wichtig. Wir bilden Sie nicht nur aus, sondern Sie werden auch Kolleg*in im Team der Verhaltenstherapie Falkenried. Sie erhalten spätestens nach 14 Tagen die Rückmeldung über die Aufnahme in unser Ausbildungsprogramm.